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Fernabsatzgesetz und Widerruf
Für Lieferung von Speisen und Getränken liegt gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Fernabsatzgeschäft vor, sodass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrags bindend und verpflichtet zur Bezahlung.